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BVK sieht Sicherungen der bAV in Gefahr

Der BVK sieht den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie kritisch. Die jetzige Fassung erlaubt, dass bei Fusionen ins Ausland keine Rechtsträger mehr in Deutschland verbleibt. Dies führt zu unsicheren Haftungsregelungen für bAV-Zusagen.