Ein Versicherungsmakler wurde zum Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung im Rahmen einer Beratung verurteilt. Die R+V verweigerte die Schadenregulierung, denn eine wissentliche Pflichtverletzung war nicht vom Versicherungsschutz gedeckt.
Viele Unternehmen stehen in der aktuellen Coronakrise ohne Versicherungsschutz dar. Rollt nun eine Klagewelle auf Vermittler zu, da sie es versäumt hätten, auf die Schließung der Versicherungslücke hinzuwirken?
Da ein Cyberangriff sowohl massive finanzielle Verluste als auch einen Rückgang des Kundenbestandes verursachen kann, stellt ein Cyberangriff eine Gefahr für den Bestand eines Unternehmens dar.