Lediglich rund 40 Prozent der Deutschen haben ihre PHV schon mal gewechselt. Doch älteren Verträge fehlen oft wichtige Leistungen oder ausreichende Deckungssummen. Jeder Fünfte besitzt keine PHV.
Der BGH stellt ausdrücklich klar, dass die Haftung des Geschäftsführers nach § 64 S. 1 GmbHG für die Zahlung nach Insolvenzreife einen gesetzlichen Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne der D&O Versicherungsbedingungen darstellt.
Die Haftung eines Versicherungsmaklers entsteht entweder aus einem Beratungsfehler oder einer Unterlassung. Christian Henseler, Geschäftsführer der CGPA Europe Underwriting GmbH, gibt Haftungsbeispiele aus dem Alltag von Vermittlern.