Um die gemeinschaftliche Berufsausübung in BAGs zu vereinfachen, wurden rechtliche Regelungen wie die zur Pflichtversicherung vereinfacht. In beruflichen Zusammenschlüssen tätige Rechtsanwälte und Steuerberater sollten ihren Berufshaftpflichtschutz prüfen.
Der HDI-Versicherungsschutz, zum Beispiel für Ruheständler, kann über das HDI-Berufshaftpflichtprodukt „ärztliches Restrisiko“ beantragt werden. Es steht dafür eine Near-Time-Policierung sowie eine digitale Abschlusstrecke zur Verfügung.