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Verpflichtende Kennzeichnung von Kundenbewertungen

Finanzdienstleister, die ungeprüfte Kundenbewertungen nutzen, müssen diese künftig als solche entsprechend kennzeichnen. Dies sieht eine Neuregelung des Wettbewerbsrechts vor, die zum 28. Mai 2022 ohne Übergangsregelung in Kraft tritt.