3,1 Milliarden Euro Versicherungsschäden durch Naturgewalten gab es laut dem Naturgefahrenreport des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft im vergangenen Jahr.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth urteilte, dass Tierbesitzer, die bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklassen, mit Rettungsmaßnahmen rechnen müssen und deswegen keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.