Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft stellt klar, dass eine Corona-Erkrankung oder nur die Impfung dagegen keine pauschalen Ausschlussgründe für die Leistungen von Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen sind.
In drei Bundesländern ist nun ein Modellversuch mit Grippeschutzimpfungen in Apotheken gestartet. Die Alte Leipziger passt dementsprechend die Berufshaftpflichtversicherung für Apotheker an.