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Greensill Bank AG steht ab sofort unter Aufsicht der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 04. März gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt.