Am 10. März 2021 treten durch die EU-Transparenzverordnung neue Pflichten für Versicherungsvermittler*innen und Finanzanlagenvermittler*innen in Kraft. Am 23. Februar können sich Interessierte darüber informieren.
In Zeiten von Terminabsagen und Kontaktbeschränkungen können Versicherungsvermittler und Immobilienmakler die Zeit nutzen und sich online weiterbilden und so Weiterbildungszeit erwerben.