Aktuelles

Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter verschoben

Der Bundestag hat den Beginn der Zertifizierungspflicht für Wohnimmobilienverwalter um ein Jahr verschoben. Ab dem 1.12.2023 können dann Eigentümer verlangen, dass ihr Verwalter über eine Zertifizierung seiner Berufsqualifikation verfügt und diese nachweisen kann.

Weitere Nachrichten

Übergangsfrist oft falsch verstanden

Wollen Wohnimmobilienverwalter für den Nachweis ihrer zertifizierten Qualifikation die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangfrist bis Juni 2024 nutzen, ist nicht ihr Berufseintritt als Verwalter maßgeblich, sondern wann das jeweilige WEG-Mandat in die Verwaltung aufgenommen wurde.

Norm-Fragebogen für rechtssichere ESG-Abfrage

DEFINO legt einen von Vertretern des DIN-Ausschusses „Finanzdienstleistungen für Privathaushalte“ erarbeiteten Fragebogen vor. Er leitet Berater und Kunden durch die Präferenz-Abfrage der Nachhaltigkeitsziele und dient zugleich der haftungssicheren Dokumentation.

FAQ-Dokument zur Weiterbildungsverpflichtung

FAQ-Dokument zur Weiterbildungsverpflichtung

Um offene Aspekte zur Umsetzung der Weiterbildungspflicht im Versicherungsbereich zu klären, haben die Deutsche Industrie- und Handelskammer und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein gemeinsames FAQ-Dokument herausgegeben.