In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Soll eine Immobilie verschenkt werden, ist es ratsam, frühzeitig auf die Expertise von Notar*innen zurückzugreifen.
Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. RA Dr. Robert Boels analysiert zwei BGH-Urteile zur vorsätzlichen Insolvenzverschleppung.
Professor Dr. Georg Bitter von der Universität Mannheim bestätigt im Rechtsgutachten die Schadensersatzforderungen von Aktionären und Anlegern in Wirecard-Finanzinstrumenten als gleichrangige Insolvenzforderungen zu den Forderungen sonstiger Gläubiger .
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 04. März gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt.