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Nachhaltigkeitsabfragepflicht: Ab sofort auch für 34f-Vermittler

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt mit dem 20. April die Abfragepflicht der Nachhaltigkeitspräferenzen auch für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO in Kraft. Damit sind sie den Versicherungskaufleuten gleichgestellt, für die schon seit dem 2. August 2022 diese Abfragepflicht gilt.

Checkliste für die Bedarfsermittlung der VSH

Vermittler*innen sollten ihren eigenen VSH-Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen. Der AfW hat dafür mit den Experten der Hans John Versicherungsmakler GmbH sowie der Conto Business Service GmbH eine Checkliste zur Bedarfsüberprüfung erstellt und bietet diese als kostenlosen Service an.