Um möglichst aktuelle Antworten zu erhalten, hat die AfW seine Wahlprüfsteine den Parteien am Ende der Einreichungsfrist vorgelegt. Welche Antworten geben die Parteien unter anderem zu Fragen zum Provisionsverbot und der Vermittleraufsicht?
Die Bundesregierung hat am 11. März 2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschlossen.
Das AfW-Vermittlerbarometer zeigt: Nur 3 Prozent der Finanzanlagenvermittler sprechen sich für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde aus.