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Bundesregierung schränkt Provisionsdeckel ein

Allein ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss einer RLV und der Gewährung eines Darlehens ist nicht ausreichend, um Versicherungsunternehmen oder Darlehensgeber zu berechtigen, Provisionen zu deckeln, erklärt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.