Autodiebe haben im vergangenen Jahr einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von fast 280 Millionen Euro verursacht. Höchste Diebstahlgefahr gab es in Berlin und Hamburg, geringe Gefahr im Süden.
GPS-Überwachungen von Dienstfahrzeugen sind zulässig, wenn sie für den Betriebszweck erforderlich sind oder die Zustimmung der Beschäftigten wirksam ist.