Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) appelliert mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und weiteren Verbänden an die EU-Kommission, nicht von der ursprünglichen Forderung nach Gesetzesänderung abzuweichen.
Wenn ein Arbeitgeber Auskünfte zur betrieblichen Altersvorsorge erteilt, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet der Arbeitgeber für daraus entstandene Schäden, urteilte das Bundesarbeitsgericht.