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BGH zu unwirksamen Klauseln in der Rechtschutzversicherung

Der BGH erklärt einen aktuellen Versuch der Änderung von Rechtschutzversicherungsbedingungen zum Nachteil der Kunden für gescheitert. Darüber hinaus verpflichtet er den Versicherer dazu, seine Kunden über die Unwirksamkeit dieser Klausel zu informieren.

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