Zu einer Unterlassungsklage und im schlimmsten Fall zu einer Firmenlöschung kann es kommen, wenn Versicherungsvermittler ihrer Kreativität bei der Firmierung freien Lauf lassen und es auch mit dem Impressum nicht so genau nehmen.
Der BGH erklärt einen aktuellen Versuch der Änderung von Rechtschutzversicherungsbedingungen zum Nachteil der Kunden für gescheitert. Darüber hinaus verpflichtet er den Versicherer dazu, seine Kunden über die Unwirksamkeit dieser Klausel zu informieren.
Versicherungsvertreter, die zu einem Wettbewerber wechseln, würden häufig gerne ihre betreuten Kunden mitnehmen. Aber wie sieht es mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für Versicherungsvertreter aus? Rechtsanwalt Jens Reichow klärt auf.