Das Gesetz für faire Verbraucherverträge tritt ab dem 01.03.2022 in Kraft. Besonders durch Eingriffe in das AGB-Recht wurden unternehmerische Gestaltungsfreiheiten zu Gunsten der Verbraucher weiter begrenzt. Handlungsempfehlungen der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte.
2021 setzte sich der Trend fort, die Pflichten von Versicherungsmaklern zu konkretisieren und damit den gesetzlichen Haftungsumfang zu präzisieren. Die Neuerungen führen oft dazu, dass sich die Haftungsgefahren für Versicherungsmakler verschärfen.
Am 10.08.2021 hat der Bundestag das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ beschlossen. Dieses enthält Änderungen in Bezug auf das BGB und UWG, die für Versicherungsvermittler von Bedeutung sind. Die wichtigsten Änderungen erläutert Rechtsanwalt Jens Reichow.