Weniger als 20 Prozent der Mittelständler sichern ihr Privatvermögen durch die Zwischenschaltung einer GmbH. Kommt es zum Konkurs fordert der Insolvenzverwalter Schadenersatz ein. Und dafür haften Geschäftsführer mit ihrem gesamten Privatvermögen, zu dem auch die bAV zählen kann.
Makler sind es gewohnt, private und berufliche Risiken der Kunden abzusichern. Aber sie sollten auch an die eigene Absicherung der beruflichen Risiken denken, beispielsweise mit einer Unternehmervollmacht.