Ein Versicherer hatte die Leistungen aus dem BU-Versicherungsvertrag zunächst abgelehnt und unterbreitete stattdessen aus Kulanz ein reduziertes Vergleichsangebot. Außergerichtlich konnte dieses zur unbefristeten Anerkenntnis abgewandelt werden.
Das Oberlandesgericht Dresden befasste sich mit Feststellungsfristen für den Anspruch auf Invaliditätsleistung im Bedingungswerk einer Unfallversicherung.