03.02.2021 Assekuranz Thema des Tages Urteile Verwendung selbst akquirierter Kundendaten nach Beendigung des Handelsvertretervertrages Mit seinem Urteil vom 26.02.2009 (Az.: I ZR 28/06) zur Verwendung von selbst akquirierten Kundendaten nach einer Beendigung des Handelsvertretervertrages hat der BGH die Grundzüge der sogenannten „Gedächtnisrechtsprechung“ geschaffen.