Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Dieser sogenannte Nullsteuersatz gilt für alle Komponenten. Dennoch sollte der Brutto-Kaufpreis als Versicherungssumme hinterlegt sein.
Ein neuer Langfristvergleich im Auftrag des GDV zeigt, wie die zunehmende Dürre die Anbaubedingungen verschlechtert hat. Die Versicherer fordern deshalb mehr staatliche Hilfen für Bauern, um ihnen die Absicherung gegen Dürreschäden zu erleichtern.