Ende 2022 läuft die Frist für die Zulagen von Wohnriester-Verträgen ab, die im Jahr 2020 abgeschlossen wurden. Werden die Zulagenanträge jetzt noch an die Bausparkasse gesendet, kann die staatliche Förderung in voller Höhe erhalten werden.
Die geförderte Pflegevorsorge erfreut sich mit nur 834.000 Verträgen bis dato keiner großen Beliebtheit und auch das PSGII sorgte für keinen weiteren Schub.