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Covid-19 als Berufskrankheit

Infizieren sich Angestellte bei der Arbeit mit Covid-19, kann dies als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Erkrankte haben dann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch je nach Beruf sind die Hürden hoch.

Hier gibt es die letzten Gratiskonten

Nur noch 14 bedingungslos kostenfreie Girokonten konnte Stiftung Warentest bei insgesamt 152 Geldinstituten ausmachen. Zehn davon gibt es bei bundesweit tätigen Banken. Bis zu 60 Euro Jahresgebühr kennzeichnen ein günstiges Girokonto.

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