Die Kosten für einen Treppenlift können nur dann bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn der Einbau medizinisch indiziert ist, hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Trotz der Bestätigung des Versicherers und einem Vertragsnachtrag hat die Finanzverwaltung die Rückstellung für die Nachbetreuung nicht anerkannt. Rechtsanwalt Jürgen Evers erläutert das Urteil.
Bei einer vorsorglichen Abfindung zur Abwehr des Herausgabeanspruchs, kann bei einer Schenkung der zu versteuernde Betrag um diese Summe gemindert werden.
Eine vor Altersrentenbeginn endende BU-Rente ist nicht entsprechend einer Basisrente zum größten Teil, sondern mit weniger als der Hälfte zu versteuern.