In seinem jüngsten Urteil zum Abgasskandal beugt sich der BGH der europäischen Rechtsprechung und schafft damit mehr Klarheit für Verbraucher. Das Urteil legitimiert nun die Ansprüche der Geschädigten, bezüglich der Höhe des zu gewährenden Schadensersatzes gibt es weiterhin Einschränkungen.
Für Autorfahrer gilt unter anderem in verkehrsberuhigten Bereichen das Tempo „Schrittgeschwindigkeit“. Allerdings ist in der Straßenverkehrsordnung nicht festgelegt, welches Tempo dabei eingehalten werden muss. Die IDEAL Versicherung klärt auf.
Liegt ein Tempoverstoß schon lange zurück, können die Gerichte von einem eigentlich fälligen Fahrverbot absehen. Die Zeit, die bis zur endgültigen Entscheidung vergeht, weil der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt hat, zählt aber nicht.