04.03.2022 4 Wände Uncategorized Urteile Schadensersatz bei falschen Exposé-Angaben Immobilien-Käufer können Schadensersatz verlangen, wenn das Exposé falsche Angaben enthält. Das gilt unter Umständen sogar dann, wenn im Kaufvertrag die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen ist. Der BGH verweist den Fall an das OLG Hamburg zurück.