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COVID-19: Kein Sonderstatus mehr in der Existenzabsicherung

Eine überstandene COVID-19-Infektion wird ab dem 1. Juli 2023 in der Arbeitskraft- und Todesfallabsicherung der Zurich vergleichbar mit anderen überstandenen Infektionskrankheiten behandelt. Damit entfällt die aktuell noch geltende Karenzzeit nach Genesung.

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