Die Entscheidungen des Europäische Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 hinsichtlich einer systematischen Arbeitszeiterfassung sollen nun in Deutschland für bestimmte Branchen ab dem vierten Quartal 2022 verpflichtend umgesetzt werden. Ein erster Überblick.
Der Europäische Gerichtshof hat gestern entschieden, dass das deutsche Kreditrecht europarechtswidrig ist. Durch das Urteil könnten nun Millionen Kreditverträge widerrufen werden.
Die Mitgliedstaaten der EU müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, urteilte der EuGH.