Die EU-Kommission hat die rechtliche Grundlage für die Europa-Rente („PEPP“) geschaffen. Ab März 2022 könnte sie in Deutschland verfügbar sein. Wer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zieht, kann dann seinen Europa-Rente-Vertrag mitnehmen.
Die Parteien haben erkannt, wie wichtig die Altersvorsorge ist. Doch ob alle Ideen auch umsetzbar sind? Was bedeuten die Vorschläge für das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Altersvorsorge?