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Reiseversicherer verzichten auf Ausschlussklausel

Nach der Abmahnung durch den BdV haben drei Reiseversicherer eingelenkt und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet. Versicherungsnehmer können sich ab jetzt umfassend auf die Leistungen während ihres Urlaubs verlassen.

BDV mahnt drei Auslandsreisekrankenversicherer ab

Ausschlussklauseln aufgrund derer Versicherer die Leistung verweigern, wenn ein Versicherungsfall infolge von Alkohol- oder Drogen-Missbrauch eingetreten ist, befindet der BDV als unverständlich und benachteiligend – und damit schlicht als unwirksam.