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Verkehrssünden im Ausland schmälern die Reisekasse

Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich vorab über die dortigen Verkehrsregeln informieren. Denn diese unterscheiden sich auch in den europäischen Ländern zum Teil erheblich. Bei Verstößen drohen oft saftige Bußgelder, die auch in Deutschland vollstreckt werden können.

Passendes Paket für den Auslandskrankenschutz

Wer sorgenfrei verreisen möchte, sollte im Vorfeld über den Leistungsumfang seiner GKV informiert sein. Denn für viele Leistungen ist das Reiseziel entscheidend. Nicht jede Kasse übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen für Fernreisen oder den Auslandsnotfallservice.

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Marktstandards in der EU-Versicherung

Insgesamt 21 Tarife von 9 Gesellschaften erlangten eine Zertifizierung durch infinma. Unter ihnen: die Continentale, Dialog und Zurich. Eine anlassunabhängige Nachversicherungsoption ist neuer Standard. Bei der Leistungsfall-Definition gibt es insgesamt noch Verbesserungspotenzial auf dem Markt.

Grenzenloses Surfvergnügen

Menschen mit Einschränkungen haben oft Probleme, Websites und damit auch Onlineshops in Gänze zu erfassen. Das liegt an den „Barrieren“, die viele Unternehmen nicht bedenken. Abhilfe schaffen sogenannte „Web Content Accesibility Guidelines“.

Weniger Bürokratie für im Ausland Krankenversicherte

KZBV und GKV-Spitzenverband haben die Regelungen zur Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte für vertragszahnärztliche Leistungen weiter optimiert. Dabei wurde auch der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU berücksichtigt.