Die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wird vielfach angewendet, um Arbeitnehmenden Mitbestimmungsrechte vorzuenthalten. Ein neues Gutachten zeigt, was die Politik durch nationale Gesetzgebung konkret dagegen tun kann.
Der BVK sieht den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie kritisch. Die jetzige Fassung erlaubt, dass bei Fusionen ins Ausland keine Rechtsträger mehr in Deutschland verbleibt. Dies führt zu unsicheren Haftungsregelungen für bAV-Zusagen.