Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuerzinsen in Höhe von 6 Prozent vor kurzem für verfassungswidrig erklärt. Doch nicht jeder, der in den letzten Jahren Zinsen auf Steuernachforderungen zahlen musste, kann mit einer Erstattung rechnen.
Für die Motivation ihrer Mitarbeiter haben Arbeitgeber in der Vergangenheit oft auf Gutscheine oder Guthabenkarten zurückgegriffen, um die sogenannte 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge optimal auszunutzen. Doch das Angebot wurde stark eingeschränkt.