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Ventillösung ist nicht gleich Ventillösung

Ausschließlichkeitsvertreter sollten daher genau darauf achten, wie die Ventillösung bei ihrem Versicherer ausgestaltet ist. Die konkrete Ausgestaltung kann entscheidend dafür sein, ob diese zulässig ist oder gegen die Bestimmungen der Gewerbeordnung verstößt.