Zu Klärung des Streitfalls musste das OLG Dresden Auslegungen der Versicherungsbedingungen vornehmen. Erneut zeigte sich, dass über das Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungsschutz Nuancen entscheiden können.
Das LG Offenbach urteilte zum Versicherungsfall bei einem sogenannten „Erdfall“ im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung zu Gunsten des Versicherers. Ein Urteilskommentar von Björn Thorben M. Jöhnke.