Grundsätzlich kann jeder Bürger sein Erbe selbst bestimmen. Wenn jedoch kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, wird die Erbfolge gesetzlich geregelt. Diese deckt selbst komplexe Sachverhalte in ausreichendem Umfang und ohne Interpretationsspielraum ab.
Erben mehrere Familienmitglieder nach der gesetzlichen Erbfolge, landen sie automatisch in einer Erbengemeinschaft, die sich oft genug als Haifischbecken erweist. Es gibt aber für den einzelnen einen Ausweg: der Erbanteilsverkauf.