Zwar haben seit seiner Einführung Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch – in geringem Maße – genutzt. Doch nur bei knapp der Hälfte der Betriebe ab 501 Beschäftigten haben bislang die Arbeitgeber die gesetzliche Aufforderung umgesetzt, ihre Entgelte auf Ungleichheit zu prüfen.