17.01.2022 Recht Ende der Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister Juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften sind verpflichtet ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen. Unternehmen in der Rechtsform einer AG oder einer KGaA haben noch bis zum 31. März 2022 Zeit.