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Verbesserungen in der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“

Die KfW verbessert die Bedingungen für die WEF-Förderung ab dem 16.10.2023: Deutlich erhöht wurden die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens sowie die Kredithöchstgrenze. Neubauten werden in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“ gefördert.

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