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Aufklärungspflicht über Sanierungs-Pläne

Immobilienverkäufer müssen Kaufinteressenten ausdrücklich und ungefragt darauf hinweisen, wenn erhebliche Sanierungen anstehen. Der BGH entschied, dass ein bloßes zur Verfügung stellen von umfangreichen Unterlagen, aus denen ein solcher Sachverhalt ersichtlich ist, nicht ausreicht.

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BGH urteilt zur Prozessführungsbefugnis der WEG

Eine WEG kann auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Wohnungseigentum-Erwerber weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen.

Invest, Rendite und Selbstgönner

Statt die gesamte Immobilie zu veräußern, können Eigentümer beim „Teilverkauf“ lediglich einen Anteil ihrer Immobilie veräußern. Besonders die Babyboomer-Generation könnte zunehmend die Gelegenheit ergreifen, so aus den eigenen vier Wänden eine finanzielle Wertschöpfung zu erzielen.