20.03.2020 Urteile Duplexgaragenstellplatz: Bei falscher Einweisung haftet Vermieter Wenn keine pflichtgemäße Einweisung in die Nutzung eines Duplexstellplatzes erfolgt, stellt dies eine schuldhafte Pflichtverletzung des Mietvertrages dar und der Vermieter ist zum Ersatz der entstandenen Schäden verpflichtet.