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Geburtsfehler der Europarente

Seit dem 22. März dürfen Versicherungs- und Kapitalanlageprodukte vertrieben werden, die dem EU-Regulierungsrahmen für PEPP entsprechen. Doch in ganz Europa steht nicht ein solches Produkt zur Verfügung. Ein Kommentar von VOTUM-Vorstand Martin Klein.