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Dienstwagenfahrten: Finanzamt schaut genau hin

Wer einen Dienstwagen fährt und auch privat nutzen darf, muss dies als geldwerten Vorteil versteuern. Je nach Berechnungsart ist dabei eine lückenlose Dokumentation der privaten Fahrten sowie der Fahrten zur Arbeit erforderlich. In welchen Fällen das Finanzamt besonders genau prüft.