Schäden im Dienst sind nicht durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Mit dieser speziellen Haftpflichtversicherung können sich Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst vor Schadenersatzansprüchen ihrer Dienstherrn oder von geschädigten Dritten schützen.
Viele Unternehmer können derzeit ihre Nutzfahrzeuge, Taxen oder Mietwagen nicht nutzen. Um diese finanziell zu entlasten bietet die Gothaer nun eine beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung an.