Berufsvereinigungen sollten ihre Pflichten nach AGG genau kennen und erfüllen. Denn das Gesetz sieht bei Benachteiligungen nach nur Beweis eines Indizes die Umkehr der Beweislast vor – diese dann zu erfüllen, ist fast unmöglich und kann wegen Schadenersatz und „Schmerzensgeld“ sehr teuer werden.