Bedarfsnotwendige Landkrankenhäuser werden durch GKV und PKV mit eine, finanziellen Zuschlag gefördert, um die stationäre Versorgung der Bevölkerung wohnortnah zu sichern. 2024 erhalten 136 Krankenhäuser eine pauschale Förderung von insgesamt 67,2 Mio. Euro.