Das Landgericht Mannheim stellte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren klar, dass eine individuelle Schließungsverfügung für die einzelnen Hotels nicht erforderlich war.
Um negative Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung zu verhindern, fordert die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand unter anderem eine bessere Abstufung der Regeln bei der Umsetzung der neuen Baseler Vorgaben.