Schwere Niederlage für die ADAC-Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer muss die Kosten für eine Diesel-Klage gegen BMW übernehmen. Im Gegensatz zum ADAC sah das OLG Hamm für die Klage im Diesel-Abgasskandal hinreichende Erfolgsaussichten.
Im Rahmen der laufenden Betreuung müssen Makler das versicherte Risiko überwachen und Kunden bei Veränderungen darauf hinweisen und auf eine Anpassung hinwirken. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Makler im Schadenfall haftbar gemacht werden.