Jöhnke & Reichow erreichte die Einstellung eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens der Landesdatenschutzbehörde Bayern. Gegenstand war ein Datenschutzvergehen durch eine unverschlüsselte E-Mail, die sensible Gesundheitsdaten enthielt.
Geburtstags-E-Mails stellen datenschutzrechtlich keine unerwünschte E-Mail-Werbung dar, auch wenn in der Signatur ein Firmenlogo mit Link zur Webseite verwendet wird. Somit besteht auch kein Erfordernis einer diesbezüglichen Einwilligung.